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   BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96   

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BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96 (https://dejure.org/1997,283)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96 (https://dejure.org/1997,283)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96 (https://dejure.org/1997,283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art 103 Abs. 3 GG; § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB; § 334 StGB; § 263 StGB; § 24 StPO
    Strafklageverbrauch bei Erwähnung des Sachverhalts in einer früheren Anklageschrift; Amtsträgereigenschaft eines durch privatrechtlichen Vertrag in die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung eingeschalteten Prüf- und Planungsingenieurs (funktioneller und ...

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch bei Erwähnung des Sachverhalts in einer früheren Anklage - Amtsträgereigenschaft eines durch privatrechtlichen Vertrag in die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe von Werkleistungen durch eine Gebietskörperschaft eingeschalteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der Stadtverwaltung tätigen freiberuflichen Prüfingenieurs

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 96
  • NJW 1997, 3034
  • MDR 1997, 930
  • NVwZ 1997, 1248 (Ls.)
  • NStZ 1997, 540
  • NStZ 1998, 29 (Ls.)
  • StV 1997, 579
  • JR 1998, 71
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Zu diesem Zeitpunkt war es, gestützt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1961 (BGHSt 16, 367), allgemeine Meinung in der Rechtsprechung, daß ein Teilnehmer an einer Ausschreibung, der ein angemessenes Angebot abgibt, nicht schon dadurch einen Betrug oder Betrugsversuch begeht, daß er Mitbewerber veranlaßt, nicht ernst gemeinte, höhere Angebote einzureichen; erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1992 (BGHSt 38, 186) trat insoweit ein Wandel ein.

    Die Revisionen meinen, damit werde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Indizien des Submissionsbetruges (BGHSt 38, 186 ff.; BGH wistra 1994, 346 ff.) überbewertet.

    In Fällen des Submissionsbetruges besteht der Vermögensschaden in einer Differenz zwischen der vom Auftraggeber angenommenen Angebotssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1994, 346, 347).

    Dies kann nur anhand von Indizien festgestellt werden, deren Würdigung in erster Linie Sache des Tatrichters ist (BGHSt 38, 186, 193).

    Dessen Höhe war sodann durch Schätzung unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bestimmen (BGHSt 36, 320, 328; 38, 186, 193).

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben seien, handele der Private als "Amtsträger" im Sinne jener Bestimmung (vgl. BayObLGSt 1995, 110 ff. = NJW 1996, 268, 270 = StV 1997, 182 ff. = wistra 1996, 28 ff. Mit Anm. S. Cramer WiB 1996, 106 ff. und Haft NJW 1996, 238 ff.; LG Frankfurt NStZ-RR 1996, 259 f.; Otto Jura 1997, 47, 49; s. a. Dingeldey NStZ 1984, 504; Traumann, Die Anwendung der Bestechungsdelikte auf die Inhaber privater Ingenieur- und Planungsbüros, 1997 S. 115 ff.).

    Der Ingenieur, der von einer Gebietskörperschaft bei einem Projekt der Daseinsvorsorge eingeschaltet wird, ist deren "Beauftragter" und seine Bestechung, um Wettbewerber zu benachteiligen, erfüllt den Straftatbestand des § 12 Abs. 2 UWG (BayObLG StV 1997, 191, 193; Traumann aaO S. 130 f.).

    In den Tatkomplexen I und II kommt eine Beteiligung an einem Vergehen der Untreue zum Nachteil der Stadt München (BayObLG NJW 1996, 268, 271; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 266 Rdn. 9; krit. Haft NJW 1996, 238; S. Cramer WiB 1996, 108) oder - im Fall II bei den Angeklagten H. und K. - eine solche zum Nachteil der S. AG wegen Auszahlung von 196.000 DM an den Zeugen St. in Betracht; letzterer Vorwurf ist nach § 154 a StPO vorläufig von der Verfolgung ausgenommen worden (Anklageschrift S. 115); einer abschließenden Entscheidung des Senats steht die Möglichkeit entgegen, daß diese Tat nach 154 a Abs. 3 StPO wieder einbezogen wird.

  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    b) Die Verurteilung wegen Geheimnisverrats nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist gleichfalls nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 41, 140 ff.).

    Da dieser nur mit dem eigenen Schutzangebot der Firma S. befaßt war und nach den Feststellungen keine geheimen Informationen der Firma R. (vgl. BGHSt 41, 140 ff.) erhalten hatte, bedurfte dies keiner weiteren Ausführungen.

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 234/96

    Begriff des Amtsträgers gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB und Begriff des "für den

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben seien, handele der Private als "Amtsträger" im Sinne jener Bestimmung (vgl. BayObLGSt 1995, 110 ff. = NJW 1996, 268, 270 = StV 1997, 182 ff. = wistra 1996, 28 ff. Mit Anm. S. Cramer WiB 1996, 106 ff. und Haft NJW 1996, 238 ff.; LG Frankfurt NStZ-RR 1996, 259 f.; Otto Jura 1997, 47, 49; s. a. Dingeldey NStZ 1984, 504; Traumann, Die Anwendung der Bestechungsdelikte auf die Inhaber privater Ingenieur- und Planungsbüros, 1997 S. 115 ff.).

    Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift ist eine von der privatrechtlichen Beauftragung zu unterscheidende Bestellung zum Amtsträger erforderlich (BGH StV 1997, 182; BayObLG aaO).

  • BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94

    Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Die Revisionen meinen, damit werde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Indizien des Submissionsbetruges (BGHSt 38, 186 ff.; BGH wistra 1994, 346 ff.) überbewertet.

    In Fällen des Submissionsbetruges besteht der Vermögensschaden in einer Differenz zwischen der vom Auftraggeber angenommenen Angebotssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1994, 346, 347).

  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft -

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Der vormalige Rechtszustand, der durch die Entscheidung BGHSt 12, 89 ff. widergespiegelt wird, ist nach dieser Rechtsmeinung deshalb auch heute gültig.

    Er knüpft nach dem Willen des Gesetzgebers an die frühere Rechtslage zur "Beamtenbestechung" nach § 359 StGB a.F. an, die durch eine weite Auslegung des strafrechtlichen Beamtenbegriffs durch die Rechtsprechung gekennzeichnet war (zuletzt BGHSt 12, 89).

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH StV 1987, 1; BGH Urt. vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - S. 20; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0 § 24 Rdn. 13) ist anerkannt, daß die Vorbefassung mit demselben Sachverhalt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund liefert.

    Für Richter ist es deshalb selbstverständlich, daß sie ihr Urteil nur aufgrund des in dieser Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (BGH Urt. vom 18. Mai 1978 -1 StR 31/78; BGH Urt. vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95).

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    b) Auch ein als selbständige prozessuale Tat zu wertendes Geschehen kann aber, wie die Revisionen zu Recht hervorheben, dem Strafklageverbrauch unterliegen, wenn es bereits Gegenstand eines früheren Strafverfahrens war (BGH NStZ 1995, 500; BayObLG …

    In besonderem Maße liegt dies nahe, wenn die vom Anklagesatz hervorgehobene Tat und das zusätzlich geschilderte Geschehen Wahl- oder Postpendenzfeststellungen zulassen (vgl. BGH NStZ 1995, 500).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Eine Ausnahme davon kommt in Betracht (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 21), wenn im Einzelfall die Beschuldigungen derart miteinander verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 26).

    Anders liegt es im Falle einer nur die Tathintergründe oder das Nachtatverhalten erläuternden Schilderung eines zusätzlichen anderen Geschehens; dies führt noch nicht notwendigerweise dazu, daß dieses zusätzlich geschilderte Geschehen auch Gegenstand der früheren Anklage geworden war (vgl. BGHSt 13, 21, 26; BGH NStZ 1996, 563, 564).

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Zu diesem Zeitpunkt war es, gestützt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1961 (BGHSt 16, 367), allgemeine Meinung in der Rechtsprechung, daß ein Teilnehmer an einer Ausschreibung, der ein angemessenes Angebot abgibt, nicht schon dadurch einen Betrug oder Betrugsversuch begeht, daß er Mitbewerber veranlaßt, nicht ernst gemeinte, höhere Angebote einzureichen; erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1992 (BGHSt 38, 186) trat insoweit ein Wandel ein.

    Auch wenn sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 16, 367 nicht allgemeinverbindlich festgelegt hatte, diese Entscheidung für Staatsanwaltschaften nicht zum Schutze des Legalitätsprinzips bindend (vgl. BGHSt 15, 155 ff.) war und die neuere Rechtsprechung auch nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG von der früheren abweicht (zutreffend Kanski, Zur Strafbarkeit von Submissionsabsprachen, Diss. 1996, S. 141 f.), so hat sich doch die Strafverfolgungspraxis bis 1992 an der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert.

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

  • LG Frankfurt/Main, 13.05.1996 - 5 12 Qs 14/96
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

  • BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95

    Verbrechen des Landesverrats - Kein Dauerdelikt - Tatbestandliche

  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

  • OLG Celle, 29.08.1989 - 1 Ss 174/89
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Feststellung einer

  • OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
  • BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95
  • KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
  • OLG Frankfurt, 27.01.1994 - 1 Ws 24/94

    Dienstvorrichtungen zu staatlichen Zwecken; Zuständigkeit nach öffentlichem

  • OLG Bremen, 03.09.1990 - Ws 108/90
  • BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78

    Ablehnungsgesuch gegen einen Vorsitzenden - Annahme der Befangenheit eines

  • LG Heidelberg, 09.06.1981 - 4 Ls 164/80 Ns X/81
  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Bestellung im Sinne der genannten Vorschrift keinen förmlichen Bestellungsakt voraus (BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 102 f.; vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 43).
  • EGMR, 16.02.2021 - 1128/17

    Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht

    Dies gilt unter anderem für die Mitwirkung eines Richters in einem früheren Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 233/96, Urteil vom 15. Mai 1997, Rdnrn. 28 und 32-33; 5 StR 485/05, Urteil vom 29 Juni 2006, Rdnr. 20; 2 StR 455/09, Urteil vom 30. Juni 2010, Rdnrn. 23 und 24, und 1 StR 169/15, Urteil vom 3 Dezember 2015, Rdnr. 15).

    Schilderungen der Handlungen erst später angeklagter Dritter in einem früheren Urteil gegen einen Mittäter sind üblicherweise notwendig, um das erforderliche vollständige Bild der Geschehnisse hinsichtlich des Mittäters zu zeichnen (siehe Bundesgerichtshof, 2 StR 653/85, Urteil vom 5. Februar 1986, Rdnr. 5, und 1 StR 233/96, a.a.O., Rdnr. 33-34).

    Für Richter ist es normal, dass sie ihr Urteil zu den jeweiligen Anklagepunkten nur aufgrund des in der entsprechenden Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (siehe Bundesgerichtshof, 2 StR 653/85, a.a.O., Rdnr. 5, und 1 StR 233/96, a.a.O., Rdnrn. 32-33).

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Mit diesem zusätzlichen Kriterium hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in derartigen Fällen allein eine Amtsträgerstellung nicht begründen kann, sondern der Betreffende durch organisatorische Eingliederung in die Behördenstruktur eine vergleichbare Stellung haben muss wie die in § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und b StGB genannten Beamten, Richter oder Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen (vgl. BGHSt 43, 96, 104; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 11 Rdn. 27).
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Rechtsprechung
   KG, 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96   

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https://dejure.org/1996,12767
KG, 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96 (https://dejure.org/1996,12767)
KG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96 (https://dejure.org/1996,12767)
KG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96 (https://dejure.org/1996,12767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Übertragung der systematischen Überwachung des ruhenden Verkehrs auf private Unternehmen ; Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines Privatunternehmens durchgeführten Verkehrsüberwachung darf nicht gegen den Betroffenen verwendet werden

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    AG Tiergarten und Kammergericht zur Mitwirkung Privater an OWi-Verfahren

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Parkvergehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2894
  • NVwZ 1997, 1248 (Ls.)
  • NZV 1997, 48
  • StV 1997, 174
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Alsfeld, 06.02.1995 - 15 JsOWi 88543/94

    Geschwindigkeitskontrollen; Kommunale Ordnungsbehörden; Aufgabenübertragung;

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Es kann offenbleiben, ob bereits die Verkehrsüberwachung als solche, bei der im Gegensatz zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Eingriffe zu besorgen sind, zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört, bei der eine Privatisierung verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zu den Möglichkeiten und Grenzen privater Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen und bei Verstößen im ruhenden Verkehr, zuletzt Steiner DAR 1996, 272 ff, Radtke NZV 1995, 428 ff, Bick/Kiepe NZV 1990, 329 ff, Janker DAR 1989, 172 ff und NJW 1992, 1365 f sowie Rusteberg PVT 1989, 222 ff: alle mit weiterfahrenden Nachweisen; vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 368, OLG Stuttgart DAR 1991, 31 und AG Alsfeld NJW 1995, 1503).

    aa) Der entscheidende Senat folgt damit der Linie, wie sie in einem vergleichbaren Fall (Geschwindigkeitsmessung durch Private) bereits vom AG Alsfeld (NJW 1995, 1503) und im Beschwerderechtszug vom OLG Frankfurt a.M. (NZV 1995, 368) vertreten wurde (vgl. in anderem Zusammenhang auch KG StV 1985, 404).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Damit hält sich das Berliner Parkraumüberwachungskonzept (Drucksache 12/4683 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 2. August 1994) nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung (§ 26 Abs. 1 Satz 1 StVG), die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 27, 18 ff), und entspricht auch nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen, wonach die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bei den Behörden oder Dienststellen der Polizei zusammengefaßt werden soll, die nach Zuständigkeitsbereich und personeller Besetzung eine besondere Gewähr für eine sachgemäße und reibungslose Erledigung bieten (BVerfG aaO S. 35; Senat in VRS 72 (1987), 456).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Ebenso wie eine zunächst nur verdächtige Person dadurch zum personalisierten Objekt staatlicher Strafverfolgung, d.h. zum "Beschuldigten" (§ 157 StPO) wird, indem "das Strafverfolgungsorgan, welches das Verfahren in seinem jeweiligen Abschnitt maßgeblich gestaltet, es gegen ihn gerade als Beschuldigten betreibt" (BGHSt 10, 8, 12), wird auch ein Verkehrsteilnehmer durch entsprechenden Inkulpationsakt zum "Betroffenen" eines Bußgeldverfahrens.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Eine solche Zurückverweisung ist schon deshalb nicht erforderlich, weil die tatsächlichen Voraussetzungen eines Beweisverbotes nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 16, 164, 166, BGH …
  • AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96

    Straßenverkehrsrecht; Verfolgung eines Parkverstoßes durch Privatfirma

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Mit dem angefochtenen Urteil (zwischenzeitlich veröffentlicht in DAR 1996, 326 ff) hat das Amtsgericht den Betroffenen freigesprochen.
  • OLG Stuttgart, 01.06.1990 - 3 Ss 265/90

    Baden-Württemberg; Feststellung von Verkehrsverstößen; Geschwindigkeitsmessungen;

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Es kann offenbleiben, ob bereits die Verkehrsüberwachung als solche, bei der im Gegensatz zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Eingriffe zu besorgen sind, zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört, bei der eine Privatisierung verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zu den Möglichkeiten und Grenzen privater Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen und bei Verstößen im ruhenden Verkehr, zuletzt Steiner DAR 1996, 272 ff, Radtke NZV 1995, 428 ff, Bick/Kiepe NZV 1990, 329 ff, Janker DAR 1989, 172 ff und NJW 1992, 1365 f sowie Rusteberg PVT 1989, 222 ff: alle mit weiterfahrenden Nachweisen; vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 368, OLG Stuttgart DAR 1991, 31 und AG Alsfeld NJW 1995, 1503).
  • OLG Celle, 27.02.1990 - 3 Ss 45/90
    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Es kann offenbleiben, ob bereits die Verkehrsüberwachung als solche, bei der im Gegensatz zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Eingriffe zu besorgen sind, zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört, bei der eine Privatisierung verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zu den Möglichkeiten und Grenzen privater Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen und bei Verstößen im ruhenden Verkehr, zuletzt Steiner DAR 1996, 272 ff, Radtke NZV 1995, 428 ff, Bick/Kiepe NZV 1990, 329 ff, Janker DAR 1989, 172 ff und NJW 1992, 1365 f sowie Rusteberg PVT 1989, 222 ff: alle mit weiterfahrenden Nachweisen; vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 368, OLG Stuttgart DAR 1991, 31 und AG Alsfeld NJW 1995, 1503).
  • KG, 29.05.1985 - 5 Ws 94/85
    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    aa) Der entscheidende Senat folgt damit der Linie, wie sie in einem vergleichbaren Fall (Geschwindigkeitsmessung durch Private) bereits vom AG Alsfeld (NJW 1995, 1503) und im Beschwerderechtszug vom OLG Frankfurt a.M. (NZV 1995, 368) vertreten wurde (vgl. in anderem Zusammenhang auch KG StV 1985, 404).
  • KG, 26.03.1987 - 3 Ws (B) 396/86
    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Damit hält sich das Berliner Parkraumüberwachungskonzept (Drucksache 12/4683 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 2. August 1994) nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung (§ 26 Abs. 1 Satz 1 StVG), die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 27, 18 ff), und entspricht auch nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen, wonach die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bei den Behörden oder Dienststellen der Polizei zusammengefaßt werden soll, die nach Zuständigkeitsbereich und personeller Besetzung eine besondere Gewähr für eine sachgemäße und reibungslose Erledigung bieten (BVerfG aaO S. 35; Senat in VRS 72 (1987), 456).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist

    Die vom Betroffenen aufgeworfene Rechtsfrage ist bisher vom Senat nicht entschieden worden und, soweit ersichtlich, in der vorliegenden Konstellation auch noch von keinem anderen Oberlandesgericht (vgl. zum "Berliner Parkraumüberwachungskonzept" KG, Beschluss vom 23.10.1996, 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

    Deshalb sind die systematischen Geschwindigkeitsmessungen durch beauftragte Privatunternehmer als Übernahme von Funktionen der Ermittlung und Verfolgung, also funktionell originärer Staatsaufgaben, und nicht nur als rein technischer Hilfsdienst zu werten, auch wenn die zuständige Verwaltungsbehörde Ort, Zeit und Dauer des Geräteeinsatzes vorgibt (vgl. KG DAR 1996, 504 m.w.N.; Amtsgericht Tiergarten DAR 1996, 326 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 1400, 1401; Steiner DAR 1996, 272, 274; Scholz NJW 1997, 14, 16; Radtke NZV 1995, 428, 429; Janker DAR 1989, 172, 178).

    Die gebotene Abwägung zwischen dem durch die rechtswidrige Ermittlungsmaßnahme in seinen grundgesetzlich geschützten Rechten unmittelbar betroffenen Bürger und dem allgemeinen Interesse an der Verfolgung schwerwiegender Verkehrsverstöße hat das Amtsgericht ersichtlich deshalb unterlassen, weil es von einem willkürlichen Verhalten der zuständigen Verwaltungsbehörde und damit von einem ganz gravierenden Verfahrensverstoß zu Lasten des Betroffenen ausgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt NZV 1995, 368 ; KG DAR 1996, 504, 506).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

    Auf die Frage, ob die Entscheidung über die Aufnahme eines Fundtieres möglicherweise nicht dem Tierschutzverband hätte überlassen werden dürfen, sondern der Beklagten hätte vorbehalten bleiben müssen, weil es sich insoweit um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Kohler-Gehrig VBlBW 1995, 377, 379; zur Unzulässigkeit der Übertragung hoheitlicher Entscheidungsbefugnisse auf Private ohne gesetzliche Grundlage vgl. Hess. VGH B. v. 17.03.2010 - 5 A 3242/09.Z -, NVwZ 2010, 1254 - Erlass von Gebührenbescheiden; Bay. VGH U. v. 17.02.1999 - 4 B 96.1710 -, NVwZ 1999, 1122 - Zulassung von Schaustellern zu einem Volksfest sowie B. v. 17.12.1991 - 11 B 91.2603 -, NVwZ-RR 1992, 515 - Sperrung einer öffentlichen Straße; BayObLG B. v. 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97 -, NJW 1997, 3454 - Feststellung von Park- und Halteverstößen; KG B. v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 -, NJW 1997, 2894 - Parkraumüberwachung), kommt es vorliegend nicht an.
  • BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97

    Unzulässige Feststellung von Parkverstößen durch Private auch bei Auswertung und

    Damit greift die Tätigkeit privater Firmen unmittelbar in die Ermessensausübung der Verfolgungsbehörde ein, mit der Folge, dass die Handhabung des Opportunitätsgrundsatzes jedenfalls bis zur Erteilung des Verwarnungsgeldangebotes auf Privatpersonen übergegangen ist, was gesetzeswidrig ist (KG DAR 1996, 504 ).

    Soweit das Kammergericht (DAR 1996, 504/506) zu einem anderen Ergebnis kommt, ist die dortige sog. Berliner Parkraumbewirtschaftungskonzeption mit dem hier zur Entscheidung stehenden Fall in tatsächlicher Hinsicht nicht vergleichbar.

  • AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisverwertungsverbot bei Messung durch

    Danach folgt aus dem Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot erst dann, wenn von einem ganz gravierenden Verfahrensverstoß zu Lasten des Betroffenen bei der Beweiserhebung auszugehen ist (so schon OLG Frankfurt am Main, NZV 1995, S. 368; KG DAR 1996, S. 504 ff., 506).

    Obwohl seit 1995 verschiedenste Gerichte die bei der Beweiserhebung zu beachtenden Verfahrensgrundsätze wiederholt dargestellt haben (vgl. OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 335; AG Freising, DAR 1996, 31; AG Tiergarten, DAR 1996, 326; KG Berlin, DAR 1996, 504) und die hessische Erlasslage auf Grund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren vom 19.12.95 (Staatsanzeiger von 1996, S. 134), insoweit eindeutig ist, handelte die Verwaltungsbehörde dieser Rechtslage im Rahmen der Beweiserhebung zuwider.

  • AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96

    Straßenverkehrsrecht; Verfolgung eines Parkverstoßes durch Privatfirma

    Das Rechtsmittelgericht hat den Freispruch des Betroffenen bestätigt (KG Beschluß vom 23.10.1996, 2 Ss 171/96- 3 Ws (B) 406/96; DAR 1996, 239):.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09

    Beschwerde eines Taxifahrers gegen Nutzungsentgelt von 0,50 ¤ und

    Schon die Feststellung eines bußgeldrechtlich relevanten Sachverhalts unter Individualisierung des Betroffenen durch ein Fahrzeugkennzeichen und/oder die Taxikonzessionsnummer gehört nämlich zu den originären Aufgaben der Verfolgungsbehörde, deren unzulässige Übertragung an Private prozessual zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann (vgl. KG, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 - NJW 1997, 2894).
  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Urteilsgründe; Anforderungen

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 566/99 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 2 Ss 1006/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 2 Ss 171/96 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 Ss 1425/97 - BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7; BGH StV 1994, 370).
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Rechtsprechung
   KG, 20.08.1996 - 1 W 371/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9387
KG, 20.08.1996 - 1 W 371/96 (https://dejure.org/1996,9387)
KG, Entscheidung vom 20.08.1996 - 1 W 371/96 (https://dejure.org/1996,9387)
KG, Entscheidung vom 20. August 1996 - 1 W 371/96 (https://dejure.org/1996,9387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 144; BGB § 925
    Maßgebender Zeitpunkt für Sanierungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Maßgebender Zeitpunkt für sanierungsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit; Relevanz des Zeitpunktes der Stellung des Eigentumsumschreibungsantrages; Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt des dinglichen Rechtsgeschäfts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßgebender Zeitpunkt für sanierungsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1248 (Ls.)
  • FGPrax 1996, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18

    Grundbuchamt obliegt abstrakte Prüfungspflicht der Genehmigungsfähigkeit

    Das Grundbuchamt hat vielmehr selbständig und in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob es sich bei einem Grundbuchgeschäft um einen genehmigungsbedürftigen Rechtsvorgang handelt (KG FGPrax 1996, 213; BayObLG Rpfleger 1972, 408; LG Berlin Rpfleger 1994, 504).
  • OLG Jena, 18.09.2006 - 9 W 342/06

    Zur Dereliktion eines in einem förmlichen Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks

    Das ist schon deshalb unzutreffend, weil die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit hier allein von der Auslegung der maßgebenden gesetzlichen Vorschriften abhängt, die von den Instanzen des Grundbuchverfahrens ohne Bindung an die Rechtsauffassung der Genehmigungsbehörde vorzunehmen ist (vgl. KG FGPrax 1996, 213; BayObLG Rpfleger 1972, 408).
  • OLG Celle, 17.01.2002 - 4 W 147/01

    Wohnungseigentumsübertragung ; Genehmigung ; Sanierungsgebiet ; Auflassung ;

    Aus diesem Grunde folgt auch der Senat der in Schrifttum und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass die Genehmigungsbedürftigkeit dann entfällt, wenn jedenfalls die Auflassung wie hier vor der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet erfolgt ist und dass es insoweit auf den Zeitpunkt der Stellung des Eintragungsumschreibungsantrags nicht ankommt (wie hier: Kammergericht in FGPrax 1996, Seite 213 f. - in Abdruck zu Bl. 100 d. A. bereits vorgelegt -, ferner wie hier: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand 1. Mai 2001, § 144, Rdnr. 7, 28 m. w. Nachw.).
  • VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14

    Wirkungsumfang der Versagung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung

    Dementsprechend wird auch für die Anwendung des § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB mit Recht als rechtsgeschäftliche Veräußerung das dingliche Erfüllungsgeschäft angesehen (KG, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 W 371/96 -, juris Rdn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7575
OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97 OWiG (https://dejure.org/1997,7575)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97 OWiG (https://dejure.org/1997,7575)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 2 Ws (B) 331/97 OWiG (https://dejure.org/1997,7575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2963
  • NVwZ 1997, 1248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    Soweit die von der Meldebehörde der Bußgeldbehörde übermittelten Lichtbilder überhaupt in die Hauptverhandlung eingeführt werden - da eine Fahreridentifizierung in der Hauptverhandlung in der Regel nach Inaugenscheinnahme des Betroffenen durch Abgleich mit dem Messfoto erfolgt -, würde dies auch zu keinem Beweisverwertungsverbot führen, da ein Verfahrensfehler bei der Übermittlung des Personalausweisbildes nicht den Kernbereich der Privatsphäre des Betroffenen berührt und daher hinter dem Interesse an einer Tataufklärung zurückstehen muss, zumal die Identifizierung des Betroffenen jederzeit auch auf andere Weise erfolgen kann (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, aaO.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, aaO.; OLG Frankfurt, Beschl. 2 Ws 331/97 v. 18.06.1997 - NJW 1997, 2963).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2002 - 1 Ss 230/02

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulässigkeit des Einsatzes

    Ebenso wie bei der Datenerhebung durch schriftliches Ersuchen besteht ein Beweisverwertungsverbot nur dann, wenn der Kernbereich der Persönlichkeitssphäre des Betroffenen berührt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 02. Januar 1998 - 1 Ss 712/97; BayObLG NJW 1998, 3656; OLG Frankfurt NJW 1997, 2963; OLG Hamm, Beschluss vom 07. November 1989 - 3 Ss OWi 695/89, zitiert nach juris; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Einleitung Rdnr. 56 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04

    Augenblicksversagen, Begriff des Augenblicks; kurzes Versagen;

    Denn ein solcher Verstoß führt regelmäßig nicht zu einem Verwertungsverbot und hat daher nicht zur Folge, dass dem Bußgeldbescheid die Grundlage entzogen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.11.1989 - 3 Ss OWi 695/89 - m.w.N., vom 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97 - und vom 13.11.1997 - 3 Ss OWi 882/97 - BayObLG NJW 2004, 241; OLG Frankfurt NJW 1997, 2963).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 1 Ss OWi 54 B/02

    Täteridentifizierung - Vergleich von Messfoto mit Ausweisbild des Betroffenen

    Aber selbst wenn die Übermittlung des Passbildes nicht mit § 2 b Abs. 2 PersonalAuswG in Einklang stünde, führte dieser Verstoß - entgegen der Auffassung des Betroffenen - in jedem Fall nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (ebenso BayObLG NJW 1998, 3656, 3657; OLG Frankfurt NJW 1997, 2963, 2964).
  • BayObLG, 20.02.1998 - 2 ObOWi 727/97
    Schließlich ist noch zu bemerken, daß eine gegen die Bestimmungen des § 22 Abs. 2 PaßG oder des § 2 b Abs. 2 PersonalausweisG verstoßende und damit unzulässige Weitergabe von persönlichen Daten in der Regel nicht zu einem Beweisverwertungsverbot im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren führt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1997, 2963 ).
  • OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/05

    Die Bußgeldbehörde ist im Rahmen des ihr zustehenden Auskunftsrechts bei der

    Wenn im Einzelfall bestimmte Verfahrensregelungen (§ 2 b Abs. 2 und 3 PersAuswG ; § 22 Abs. 2 PassG ) nicht beachtet werden, führt dies weder zu einem Verfahrenshindernis und regelmäßig auch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (BayObLGSt 2003, 105/106; 1998, 22/24; OLG Stuttgart NStZ 2003, 94/95; OLG Frankfurt a.M. NJW 1997, 2963/2964).
  • VG Osnabrück, 01.06.2005 - 6 A 17/04

    Anwendbarkeit; Auskunftsanspruch; Auskunftspflicht; Automatisierung; Bedarf;

    Darunter fällt nicht nur die sprachlich-symbolische Vermittlung entsprechender Inhalte, sondern auch die eine Person betreffende Bildaufnahme, da auch sie im Sinne des Gesetzes Angaben über die tatsächlichen oder persönlichen Verhältnisse der abgebildeten Person beinhaltet (vgl. Dammann in Simitis, BDSG, 5. Aufl. 2003 , § 3 Rn. 4 ff.; Gola/Schomerus, BDSG, 8. Aufl. 2005, § 3 Rn. 5; ferner OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97 - NJW 1997, 2963; OLG Hamm, Beschl. v. 30.01.2001 - 1 Vollz (Ws) 131/00 - ).
  • OLG Hamm, 18.08.1998 - 3 Ss OWi 592/98

    Datenschutz, Beweisverwertungsverbot, Identifizierung anhand eines Lichtbildes,

    Im vorliegenden Fall wiegt der Verfahrensverstoß nicht so schwer, dass das Interesse an der Tataufklärung zurücktreten müsste, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass durch die Übersendung des Fotos nicht der Kernbereich der Privatsphäre des Betroffenen berührt worden ist und dessen Identifizierung durch die Polizei jederzeit auf gesetzlichem Wege hätte erfolgen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.11.1989 3 Ss OWi 695/89 - und vom 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97 - OLG Frankfurt NJW 1997, 2963).
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Rechtsprechung
   KG, 18.11.1996 - 25 W 6789/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16024
KG, 18.11.1996 - 25 W 6789/96 (https://dejure.org/1996,16024)
KG, Entscheidung vom 18.11.1996 - 25 W 6789/96 (https://dejure.org/1996,16024)
KG, Entscheidung vom 18. November 1996 - 25 W 6789/96 (https://dejure.org/1996,16024)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1248 (Ls.)
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